KI-Inhalte kennzeichnen: Was ab dem 2. August 2026 wirklich gilt

Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzregeln aus der europäischen KI-Verordnung. Im Internet wird daraus schnell die Aussage: „Ab August muss alles gekennzeichnet werden, was mit künstlicher Intelligenz erstellt wurde.“

So pauschal stimmt das nicht. Entscheidend ist, was erstellt wurde, wofür der Inhalt verwendet wird und ob andere Menschen ihn fälschlicherweise für echt oder vollständig menschlich erstellt halten könnten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Eine normale E-Mail oder ein interner Entwurf braucht in der Regel keinen KI-Hinweis.
  • Ein öffentlich veröffentlichter Text zu einem wichtigen gesellschaftlichen Thema muss gekennzeichnet werden, wenn er nicht ernsthaft von einem Menschen geprüft wurde.
  • Täuschend echte KI-Bilder, Videos und Stimmen – sogenannte Deepfakes – müssen klar als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sein.
  • Bei einem Chatbot muss grundsätzlich erkennbar sein, dass man mit einer KI und nicht mit einem Menschen spricht.
  • Eine Kennzeichnung macht die Nutzung eines KI-Programms nicht automatisch datenschutzkonform.

Warum gibt es diese neuen Regeln?

KI-Inhalte können heute so überzeugend wirken, dass viele Menschen nicht mehr sicher erkennen können, ob ein Foto, eine Stimme, ein Video oder eine Aussage echt ist.

Die neuen Regeln sollen deshalb vor allem Täuschung verhindern. Menschen sollen erkennen können, wenn sie direkt mit einer KI sprechen oder wenn ihnen ein künstlich erzeugter Inhalt als vermeintlich echte Aufnahme oder Information begegnet.

Merksatz: Nicht die bloße Nutzung von KI entscheidet über die Kennzeichnung. Wichtig sind der veröffentlichte Inhalt, seine Wirkung und die Gefahr einer Täuschung.

Was normalerweise nicht gekennzeichnet werden muss

E-Mails und Entwürfe

Gewöhnliche geschäftliche E-Mails, interne Notizen, Protokollentwürfe, Zusammenfassungen und Arbeitstexte benötigen normalerweise keinen Hinweis.

Geprüfte Texte

Auch ein Text für eine Internetseite kann ohne Kennzeichnung veröffentlicht werden, wenn er fachlich geprüft, bei Bedarf korrigiert und anschließend verantwortlich freigegeben wurde.

Erkennbare Grafiken

Ein abstraktes Icon, eine klar erkennbare Zeichnung oder eine offensichtliche Fantasiegrafik muss in der Regel nicht sichtbar gekennzeichnet werden, wenn niemand sie für ein echtes Foto hält.

Aber: Auch ohne Kennzeichnung bleibt der Mensch verantwortlich, der den Inhalt verwendet oder veröffentlicht. KI-Systeme können Fehler machen, Zusammenhänge falsch darstellen oder Quellen nennen, die gar nicht existieren.

Wann eine Kennzeichnung notwendig ist

1. Täuschend echte Bilder, Videos und Stimmen

Eine Kennzeichnung ist notwendig, wenn ein KI-Inhalt so echt wirkt, dass Menschen ihn für eine wirkliche Person, eine echte Aussage, einen realen Ort oder ein tatsächlich stattgefundenes Ereignis halten könnten.

  • Eine Person scheint etwas zu sagen, was sie nie gesagt hat.
  • Eine künstliche Stimme klingt wie eine bestimmte echte Person.
  • Ein Bild zeigt angeblich einen Brand, Unfall oder anderen Vorfall, der nie stattgefunden hat.
  • Ein echtes Foto wird so verändert, dass ein falscher Eindruck entsteht.
  • Eine Person wird täuschend echt an einem Ort oder bei einer Handlung gezeigt, obwohl sie dort nie war.

Solche Inhalte werden häufig als Deepfakes bezeichnet. Dabei geht es nicht nur um bekannte Personen. Auch gefälschte Aufnahmen von Mitarbeitenden, Familienmitgliedern, Gebäuden, Unternehmen oder erfundenen Ereignissen können darunterfallen.

2. Ungeprüfte öffentliche Texte zu wichtigen Themen

Eine Kennzeichnung ist außerdem erforderlich, wenn ein KI-System einen Text erstellt oder verändert hat und dieser Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über ein Thema von öffentlichem Interesse zu informieren.

Dazu können zum Beispiel gehören:

  • Gesundheit und Patientensicherheit,
  • Patientenrechte und Datenschutz,
  • Politik, öffentliche Verwaltung und Justiz,
  • Grundrechte und öffentliche Sicherheit,
  • Umwelt- und Verbraucherschutz,
  • wichtige wissenschaftliche, wirtschaftliche oder gesellschaftliche Entwicklungen.

Wichtig: Wird ein solcher Text wirklich von einer fachlich geeigneten Person geprüft und übernimmt eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung, kann die Kennzeichnung entfallen.

Eine richtige Prüfung bedeutet mehr als Rechtschreibfehler zu verbessern oder den Text einmal kurz zu überfliegen. Geprüft werden sollten insbesondere Tatsachen, Quellen, rechtliche Aussagen, fachliche Erklärungen und mögliche Missverständnisse.

3. Chatbots und andere KI-Assistenten

Menschen sollen grundsätzlich erkennen können, dass sie mit einem KI-System und nicht mit einem Menschen kommunizieren. Deshalb sollte ein entsprechender Hinweis direkt zu Beginn des Chats erscheinen.

Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten. Die Antworten können Fehler enthalten.

Bei medizinischen, rechtlichen, finanziellen oder anderen sensiblen Themen sollte außerdem deutlich erklärt werden, dass der Chatbot keine persönliche Fachberatung ersetzt.

Wie muss der Hinweis aussehen?

Es gibt keinen vorgeschriebenen Einheitssatz und kein verpflichtendes EU-Logo. Der Hinweis muss aber klar, verständlich und gut wahrnehmbar sein. Er sollte direkt am Inhalt beziehungsweise spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erscheinen.

Ein versteckter Satz im Impressum oder ein allgemeiner Hinweis wie „Auf dieser Seite kann KI verwendet werden“ reicht für einen konkret kennzeichnungspflichtigen Inhalt normalerweise nicht aus.

Bild

„Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt.“

Video

„Dieses Video enthält KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte.“

Stimme

„Die folgende Stimme wurde künstlich erzeugt.“

Beispiel für einen ungeprüften öffentlichen Text

„Dieser Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und nicht vollständig redaktionell geprüft.“

Was gilt für alte Inhalte?

Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen nach den Hinweisen der Europäischen Kommission nicht pauschal rückwirkend gekennzeichnet werden.

Wird ein älterer KI-Inhalt aber erst nach diesem Datum neu veröffentlicht, sollte trotzdem geprüft werden, ob er täuschend echt wirkt oder unter eine der neuen Transparenzpflichten fällt. Bei Deepfakes ist eine Kennzeichnung die sichere Lösung.

Eine begrenzte Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 betrifft nur bestimmte technische, maschinenlesbare Markierungen durch Anbieter bereits vorhandener KI-Systeme. Sie verschiebt nicht pauschal die sichtbaren Hinweise, die Unternehmen bei kennzeichnungspflichtigen Inhalten geben müssen.

Was gilt für Privatpersonen?

Die besonderen Betreiberpflichten der KI-Verordnung gelten grundsätzlich nicht für eine rein persönliche und nicht berufliche Nutzung.

Das bedeutet aber nicht, dass privat alles erlaubt ist. Das Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Urheberrecht, Schutz vor Rufschädigung und strafrechtliche Regeln gelten weiterhin.

Der einfache Schnellcheck

  1. Wurde KI verwendet?
    Wenn nein, ist keine KI-Kennzeichnung notwendig.
  2. Wird der Inhalt veröffentlicht?
    Reine Entwürfe und interne Notizen müssen normalerweise nicht gekennzeichnet werden.
  3. Wirkt ein Bild, Video oder eine Stimme täuschend echt?
    Dann klar und direkt kennzeichnen.
  4. Informiert ein KI-Text die Öffentlichkeit über ein wichtiges gesellschaftliches Thema?
    Dann ist eine Kennzeichnung grundsätzlich erforderlich.
  5. Wurde dieser Text fachlich geprüft und verantwortlich freigegeben?
    Dann kann die Kennzeichnung entfallen.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Unternehmen, Vereine, Praxen und andere Organisationen benötigen dafür keine komplizierte neue Bürokratie. Sinnvoll ist eine einfache interne Regel mit klaren Zuständigkeiten.

  • Vor einer Veröffentlichung wird kurz geprüft, ob KI verwendet wurde.
  • Öffentliche Texte zu wichtigen Themen werden fachlich geprüft und verantwortlich freigegeben.
  • Täuschend echte KI-Bilder, Videos und Stimmen werden deutlich gekennzeichnet.
  • Bei Chatbots erscheint zu Beginn ein klarer KI-Hinweis.
  • Es wird festgelegt, welche KI-Systeme im Unternehmen verwendet werden dürfen.
  • Bei Unsicherheit wird vor der Veröffentlichung eine zuständige Fachstelle einbezogen.

Praktische Unternehmensregel: KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte werden vor jeder öffentlichen Veröffentlichung geprüft. Täuschend echte Inhalte werden gekennzeichnet. Öffentliche Texte zu wichtigen Themen dürfen nur nach einer echten fachlichen Prüfung und verantwortlichen Freigabe ohne KI-Hinweis veröffentlicht werden.

Eine Kennzeichnung löst nicht alle Datenschutzprobleme

Ein Hinweis wie „mit KI erstellt“ macht die Nutzung eines KI-Programms nicht automatisch datenschutzkonform.

Personenbezogene Daten, Kundendaten, Beschäftigtendaten, Gesundheitsdaten, vertrauliche Dokumente oder Geschäftsgeheimnisse dürfen nicht einfach in ein beliebiges KI-System eingegeben werden.

Vor einer betrieblichen Nutzung sollte unter anderem geklärt werden:

  • Wo werden Eingaben und Dateien gespeichert?
  • Wer kann auf die Daten zugreifen?
  • Werden Eingaben zum Training des Systems verwendet?
  • Werden Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet?
  • Gibt es einen geeigneten Vertrag mit dem Anbieter?
  • Wann werden die Daten gelöscht?
  • Ist das System im Unternehmen ausdrücklich freigegeben?

Fazit

Die neuen Regeln bedeuten nicht, dass nun hinter jedem Text und jedem Bild ein Warnhinweis stehen muss.

Es geht vor allem um Transparenz und den Schutz vor Täuschung. Menschen sollen erkennen können, wenn eine vermeintlich echte Aufnahme, Stimme oder Aussage künstlich erzeugt wurde. Gleichzeitig darf künstliche Intelligenz weiterhin als Arbeits-, Formulierungs- und Gestaltungshilfe eingesetzt werden.

Entscheidend bleiben menschliche Kontrolle, klare Verantwortung und ein bewusster Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten.

Häufige Fragen

Muss ich eine mit KI formulierte E-Mail kennzeichnen?

Normalerweise nein. Eine gewöhnliche private oder geschäftliche E-Mail fällt nicht allein deshalb unter die Kennzeichnungspflicht, weil eine KI beim Formulieren geholfen hat.

Muss jedes KI-Bild gekennzeichnet werden?

Nein. Besonders wichtig ist die Kennzeichnung bei täuschend echten Bildern, die für ein echtes Foto oder Ereignis gehalten werden könnten. Offensichtlich gezeichnete oder abstrakte Grafiken sind normalerweise anders zu beurteilen.

Reicht ein Hinweis im Impressum?

Bei einem konkret kennzeichnungspflichtigen Inhalt normalerweise nicht. Der Hinweis muss klar wahrnehmbar und direkt dem jeweiligen Inhalt zugeordnet sein.

Darf ich KI-Texte weiterhin auf meiner Internetseite verwenden?

Ja. Bei öffentlichen Texten zu wichtigen gesellschaftlichen Themen sollte aber eine echte fachliche Prüfung und verantwortliche Freigabe erfolgen. Dann kann eine Kennzeichnung in der Regel entfallen.

Darf ich Kundendaten in ein KI-System eingeben?

Nicht automatisch. Zuerst muss geprüft werden, ob das System für diesen Zweck freigegeben ist und ob Datenschutz, Vertraulichkeit, Verträge, Speicherort und Löschung ausreichend geregelt sind.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen

Stand: 1. August 2026. Der Beitrag bietet eine verständliche allgemeine Einordnung. Besondere Einzelfälle können eine gesonderte rechtliche oder datenschutzrechtliche Prüfung erfordern.